Bäume pflegen

mit und ohne

Seilkettertechnik

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Richard ist für Sie da!

Bäume im Kleingarten und Hausgarten dürfen das ganze Jahr über geschnitten werden.

Kein Fällverbot für Bäume im Garten

Im Zeitraum 1. März bis 30. September besteht ein gesetzlicher Schonungszeitraum für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze.

Bäume in Kleingärten, Hausgärten, und Parks sind von dem Fällverbot ausgenommen und der radikale Schnitt bzw. das Fällen ist grundsätzlich gestattet.

Zu beachten ist jedoch die Regelungen der Baumschutzsatzung Ihrer Stadt bzw. Kommune.

Hecken, Büsche & Co unterliegen überall der Schutzbestimmung

Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze besteht die zeitlich begrenzte Schonzeit auch innerhalb von Gärten und Parks.

Sie sind nicht ausgenommen und dürfen nur schonende Formschnitte und Pflegeschnitte erhalten, solange der Artenschutz wilder Tiere gewahrt wird.

Baumpflege Leistungen

Die schonende Baumpflege per Seilklettertechnik gehört zu meinem Spezialgebiet.

Ihr Baumpfleger in der Nähe.

– Baumspezialist Richard

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